DSGVO – Bußgeld-Urteil 2019 gegen eine Beratungsfirma aus Hamburg

Der ersten Urteile für Verstöße gegen die DSGVO wurden gesprochen. Hier berichten wir von einem Urteil gegen die Beratungsfirma  Kolibri Image, die im B2B-Bereich berät. Die Unternehmensberatung aus Hamburg hatte nach Ansicht der Richter gegen die DSGVO verstoßen, weil die Berater Kundendaten an einen externen Dienstleister mit Sitz in Spanien weiterleiteten. Dies stellt nach dem Willen des europäischen Gesetzgebers eine Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO dar. Besonders problematisch war in dem vorliegenden Fall, dass es keinen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag mit dem spanischen Dienstleister gab.

Um DSGVO zu arbeiten ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung verpflichtend.

Einen solchen Vertrag verlangt aber die DSGVO: Demnach muss bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch einen außenstehenden Dritten ein entsprechender Auftragsdatenverarbeitungsvertrag geschlossen werden. In einem DSGVO-konformen Vertrag wird dann spezifisch festgelegt, wie die Daten konkret verarbeitet werden und was durch den Auftragsdatenverarbeiter unternommen wird, um diese Daten zu sichern. Dies im vorliegenden Fall offenbar nicht geschehen. Allerdings hatte Kolibri Image nicht vorsätzlich gegen die gesetzlichen Vorschriften verstoßen. Nachweislich hatte das Unternehmen für einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung bei den spanischen Kollegen angefragt. Diese hatten sich schlichtweg geweigert, eine solche Vertragsbindung auf den Weg zu bringen.

Fazit für die Unternehmensberatung

Obwohl dem verurteilten Unternehmen der Einblick in die Art und Weise der Verarbeitung durch den spanischen Auftragnehmer fehlte, verurteilte die Hamburger Behörde Kolibri Image zu einem Bußgeld in Höhe von 5000 Euro. Das Unternehmen sieht in dem Urteil eine realitätsferne Rechtsprechung: Nur ein erfahrener IT-Experte hätte einen entsprechenden Vertrag aufsetzen können. Ob das so ist oder ob ein entsprechender Mustervertrag hääte angewendet werden können, wird sich zeigen, denn die Unternehmensberatung Kolibri Image hat gegen das Urteil Widerspruch eingelegt – es bleibt abzuwarten, wie es in der nächsthöheren Instanz weitergeht.

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