DSGVO: Das müssen Sie als Personalchef beachten.

Die DSGVO soll den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten. Davon sind natürlich Personalabteilungen betroffen, die natürlich ständig solche Daten verarbeiten. Worauf besonders beachtet werden muss, verrät unsere Checkliste.

1. Aktive Zustimmung zur Datenverarbeitung

Stellen Sie sicher, dass alle Bewerber, auf allen Kanälen eine entsprechende Datenschutzerklärung erhalten, in der beschrieben wird, wie, warum und wofür die persönlichen Daten der Bewerber verwendet werden und holen Sie sich ein entsprechendes Einverständnis ein.

2. Zugangsbeschränkung zu Bewerber-Daten

Die Nutzung, Verarbeitung und Speicherung von Bewerberdaten darf nach DSGVO (Art. 5, Abs. 1.b) ausschließlich zweckgebunden erfolgen und ist nur auf diese Personen beschränkt, die aktiv mit dem Auswahlverfahren der Bewerbungen betraut sind. Stellen Sie sicher, dass dem so ist.

3. Datenvorratsspeicherung und das „Recht auf Vergessenwerden“

Bewerber (aber auch Kunden, Mitarbeiter usw.) können nach den Regelungen der DSGVO ihr „Recht auf Vergessenwerden“ und damit das Löschen ihrer Daten einfordern. Treffen Sie klare Regelungen, welche Daten gespeichert werden, wie lange diese Daten gespeichert werden, wer verantwortlich ist und wann Bewerberdaten wieder gelöscht werden.

4. Transparenz auf Abruf

Dateninhaber, also Mitarbeiter, ehemalige Mitarbeiter, Kunden usw. können nach der DSGVO offizielle Subject Access Requests (SAR), zu Deutsch eine „Bitte um Offenlegung“ stellen. Wenn beispielsweise eine Person nicht mehr in einem Unternehmen arbeitet, kann sie um eine Offenlegung der personenbezogenen Daten bitten. Stellen Sie sicher, dass Sie diese Daten in „ (…) präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache“ offenlegen zu können (Art. 12, Abs. 1, DSGVO)?

5. Umgang mit externen Partnern

Wenn Ihr Unternehmen mit  externen Partnern, sogenannten Auftragsdatenverarbeitern zusammenarbeitet, die Zugriff auf Ihre personenbezogene Daten haben, müssen Sei entsprechende Partnerverträge abschließen, die regeln, wir die Datensicherheit nach DSGVO eingehalten wird.

A & O Beratung kann Sie dabei beraten, wie Sie die Vorschriften der DSGVO erfüllen und was Sie dabei unternehmen müssen um DSGVO konform zu agieren. Für diese Beratungsleistungen stehen sogar Fördermittel zur Verfügung.

Insbesondere, wenn Sie aus dem Großraum Koblenz, Bonn, Mainz, Eifel, Hunsrück, Aschaffenburg, Miltenberg, Frankfurt oder Rhein-Main kommen, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu A & O Beratung in Koblenz oder Bürgstadt.

Als gelistete KFW Berater bieten A&O Beratung mit seinen Niederlassungen im Rhein-Main Gebiet und im Großraum Koblenz praxisorientierte Beratungsleistungen zur Thema Existenzgründung, Optimierung von Kommunikation, Marketing und Web-Design damit Ihr Unternehmen am Markt wahrgenommen wird. Im Rahmen unseres Innovationsmanagements unterstützen wir Sie beim Aufbau einer strukturierten Arbeitsweise, damit Forschung, Entwicklung und Vertrieb neue Entwicklungen im Einklang mit dem Markt betrieben wird. Dabei untersuchen wir auch welche Fördermittel für den Einstieg in Ihre Selbstständigkeit zur Verfügung stehen, helfen Ihnen bei der Beantragung und erstellen gemeinsam mit einen Businessplan, der Ihre Geschäftsidee beschreibt. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine mittel- bis langfristige Strategie für Ihr Unternehmen und stellen Ihnen Instrumente bereit, dass der Erfolg dieser Maßnahmen auch messbar wird. Damit Sie gesund und zielorientiert ein profitables Wachstum umsetzen können unterstützen wir Sie ebenso wie bei der Neustrukturierung Ihrer Vertriebsorganisation und beim Aufbau eines nationalen oder internationalen Händlernetzes. Durch eine langjährige, internationale Praxis unserer Berater in KMU und Großkonzernen unterstützen wir Sie effektiv, flexibel und erfolgsorientiert.Unsere Beratungsleistungen werde teilweise gefördert durch Beratungsprogramme wie BAFA – Betriebswirtschaftliche Beratungen, ISB-Mittelstandsberatung, Unternehmenswert:Mensch, Unternehmenswert:Mensch PLus oder go innovativ.