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Am 24. Mai 2016 ist nach mehr als vier jährigen Verhandlungen die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Nach einer Umsetzungsfrist von zwei Jahren gilt die Verordnung ab dem 25. Mai 2018 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der EU.

Ziel der Verordnung ist es, ein einheitliches Datenschutzniveau in der Europäischen Union zu erreichen sowie den Datenschutz an die technische Weiterentwicklung des Internets und die wirtschaftliche Globalisierung anzupassen.

Für jeden verantwortungsbewussten Unternehmer stellen sich nun folgende Fragen:

„Gilt die Datenschutz-Grundverordnung auch für mein Unternehmen?“

„Welche Maßnahmen muss ich für mein Unternehmen einleiten, um gesetzeskonform zu arbeiten und hohe Bußgelder zu vermeiden?“

Können Sie die neuen Anforderungen alleine, aus eigener Kraft umsetzen oder benötigen Sie externe Hilfe?

Das Abarbeiten eines Maßnahmenkataloges anhand von Fallbeispielen erleichtert den Einstieg in die komplizierte Materie.

  • Muss ein Datenschutzbeauftragter DSB benannt werden?
  • Ist ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten durch Ihre Mitarbeiter erforderlich?
  • Ist eine Datenschutz-Verpflichtung für Ihre Beschäftigten durchzuführen?
  • Bestehen irgendwelche Information- und Auskunftspflichten?
  • Bestehen Anforderungen zur Datenlöschung?
  • Bestehen Anforderungen zur Datenlöschung?
  • Müssen die Daten besonders gesichert werden?
  • Ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit externen Partnern (Hosting-Anbieter, der die Webseite bereitstellt bzw. der die Lohnabrechnung durchführt) notwendig?
  • Müssen bestimmte Vorfälle (und wenn ja, welche) von Datenschutzverletzungen gemeldet werden?
  • Besteht für Ihr Unternehmen ein hohes Risiko bei der Datenverarbeitung welches in einer Datenschutz-Folgeabschätzung (DSFA) benannt werden muss?
  • Führt Ihr Unternehmen eine Videoüberwachung Videoüberwachung (VÜ) durch und bestehe dafür eine Ausschilderungspflicht?

Sofern die Umstellung in ein Digitalisierungsprojekt für Ihr Unternehmen eingebunden werden kann, stehen Fördermittel zur Verfügung. Gerne erläutern wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch, welche Möglichkeiten konkret zur Verfügung stehen.

A&O Beratung bietet mit Niederlassungen im Rhein-Main Gebiet und im Großraum Koblenz praxisorientierte Beratungsleistungen zur Optimierung von Kommunikation, Marketing und Web-Design damit Ihr Unternehmen am Markt wahrgenommen wird. Im Rahmen unseres Innovationsmanagements unterstützen wir Sie beim Aufbau einer strukturierten Arbeitsweise, damit Forschung, Entwicklung und Vertrieb neue Entwicklungen im Einklang mit dem Markt betrieben wird. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine mittel- bis langfristige Strategie für Ihr Unternehmen und stellen Ihnen Instrumente bereit, dass der Erfolg dieser Maßnahmen auch messbar wird. Damit Sie gesund und zielorientiert ein profitables Wachstum umsetzen können unterstützen wir Sie ebenso wie bei der Neustrukturierung Ihrer Vertriebsorganisation und beim Aufbau eines nationalen oder internationalen Händlernetzes. Durch eine langjährige, internationale Praxis unserer Berater in KMU und Großkonzernen unterstützen wir Sie effektiv, flexibel und erfolgsorientiert.Unsere Beratungsleistungen teilweise gefördert durch Beratungsprogramme wie Unternehmenswert:Mensch, Unternehmenswert:Mensch PLus oder go innovativ.